PREISGESTALTUNG
Im Beratungsbereich und im Bereich der außergerichtlichen Vertretung gibt es mehrere Gestaltungsmöglichkeiten!



Preisgestaltungen im Einzelnen


Gesetzliche Gebühren (in der Regel)


Auch ich kann meinen Mandanten meine rechtlichen Beratungsleistungen nicht kostenlos anbieten. Faire Preise sind für mich jedoch selbstverständlich.

Falls Ihnen doch noch etwas unklar sein sollte, zögern Sie nicht und kontaktieren Sie mich einfach. Ich berate Sie gerne.   


Meine Leistungen rechne ich im Normalfall nach der Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) ab.   


Die Höhe der Gebühr richtet sich in einem solchen Fall nach der Anlage 1 des RVG (Vergütungsverzeichnis), zu finden unter:   


https://www.buzer.de/gesetz/6775/a96468.htm


[Achtung!

Wenn Sie diesen Link anklicken, verlassen Sie meine Webseite und wechseln zu externen Webseite.                                        
Es gelten die dortigen Bedingungen, für die ich keine Haftung übernehme, da ich keinen Einfluss auf die Bedingungen der fremden Webseite habe.]

und der Anlage 2 des RVG, zu finden unter:


https://www.buzer.de/gesetz/6775/a96469.htm


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Es gelten die dortigen Bedingungen, für die ich keine Haftung übernehme, da ich keinen Einfluss auf die Bedingungen der fremden Webseite habe.].

Zeithonorar in Ausnahmefällen


In Ausnahmefällen vereinbare ich mit Ihnen ein Zeithonorar, soweit dieses sachlich und nach dem Wert der Angelegenheit angemessen ist und keine Abrechnung nach der Gebührenordnung gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist.

Pauschalhonoraralternative

Stattdessen kann ich mit Ihnen aber auch ein der Bedeutung des Falles angemessenes Pauschalhonorar vereinbaren.


Dieses wird nur bei evidentem Missverhältnis zu meinem tatsächlichen Arbeitsaufwand nach oben oder unten angepasst.


Zugleich kann im Einzelfall auch im Extremfalle die wirtschaftliche Lage des potentiellen Mandanten bei der Vereinbarung eines Pauschalhonorars eine Rolle spielen, dies insbesonder dann, wenn der potentielle Mandant sich in einer sehr schlechten wirtschaftlichen Lage befindet, ohne dass die Voraussetzungen im Einzelfall für eine Übernahme der Kosten und Gebühren durch einen Dritten (z. B.  Rechtsschutzversicherung oder Beihilfestelle) vorliegen.


Auf Wunsch erstelle ich selbstverständlich vorab eine Abschätzung der voraussichtlich entstehenden Kosten.


Rechtsschutzversicherung


Besitzen Sie eine Rechtsschutzversicherung und ist der Versicherungsfall eingetreten, bemühe ich mich für Sie um die Deckungszusage und rechnen dann bei Ihrer Versicherung ab.


Sollte sich jedoch die Begleichung der Gebühren durch Ihren Rechtsschutzversicherer hinziehen oder diese gar nicht oder nur teilweise die Gebühren und/oder Kosten tragen, rechne ich direkt Ihnen gegenüber ab.


Ein Rechtsstreit mit Ihrem Rechtsschutzversicherer

um die Kostenübernahme würde von mir in einem eigenständigen kostenpflichtigen Mandat zu vertreten sein. Hierzu wäre eine gesonderte Auftragserteilung / Bevollmächtigung durch  Sie erforderlich, welche gesonderte Kosten als gesonderter Rechtsstreit um die Kostenübernahme entstehen lassen würde.



Kostenschuldner im Falle einer Kostendeckungszusage Ihrer Rechtsschutzversicherung


Auch im Falle der Kostendeckungszusage bleibt stets

der Mandant / die Mandantin der Kostenschuldner/in.


Rein vorsorglich wird schon an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass Rechtsschutzversicherungen in der Regel nach ihren Allgemeinen Rechtsschutzbedingungen stets nur die erforderlichen Kosten eines Rechtsstreits zu tragen haben.







Die etwaigen Mehrkosten eines Rechtsanwaltswechsels werden daher in der Regel von Ihrer Rechtsschutzversicherung nicht getragen, so dass diese Kosten dann von dem Mandanten/die Mandantin (also Ihnen) in der Regel selbst zu tragen wären.


Prozesskostenhilfe / Beratungshilfe


Sofern persönliche Voraussetzungen vorliegen könnten, bean-tragen ich für Sie Prozesskostenhilfe. Dies setzt jedoch eine kurzfristige Zuarbeitung in Form der zügigen Überlassung der erforderlichen Unterlagen durch den Mandanten/die Mandantin voraus, da häufig Fristen (z. B. Widerspruchsfrist, Klagefrist, Berufungsfrist, etc.) zu wahren sind.


Beratungshilfe wollen Sie hingegen bitte direkt bei Ihrem zuständigen Wohnsitzamtsgericht vorab selbst beantragen und  den Bewilligungsbescheid zum Beratungstermin mitbringen.


Auch bei Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe gilt: In diesem

Rahmen werden nur die erforderlichen Kosten einer Rechts-

vertretung getragen. 



Nicht erforderliche Mehrkosten einer anwaltlichen Vertretung


Nicht erforderliche Mehrkosten einer anwaltlichen Vertretung führen daher stets zu eigenen Kosten des Mandanten und sind im übrigen auch nicht im Falle des Unterliegens der gegnerischen Partei vom Mandanten selbst zu tragen, da auch dort von Gesetzes wegen nur die erforderlichen Kosten einer Rechtsverfolgung durch die unterliegende Partei zu tragen sind.


Bitte, kontaktieren Sie mich für weitere Informationen oder lesen Sie die Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung.


Bei der anwaltlichen Leistung handelt es sich um einen Dienstleistungsvertrag, so dass die Gebühren und Kosten unabhängig von einem etwaigen Erfolg anfallen.


Erfolgshonorare werden von mir nicht vereinbart.

Gebührenvorschuss:


Bitte, haben Sie Verständnis dafür, dass, soweit keine Rechts-

schutzversicherung besteht und soweit keine Beratungshilfe /

Prozesskostenhilfe bewilligt wird, von mir in der Regel ein an-

gemessener Gebührenvorschuss genommen werden muss.


Dasselbe gilt auch für den Fall, dass Rechnungen  durch die Rechtsschutzversicherung nicht zeitnah oder nicht vollständig (z. B. im Falle einer von Ihnen mit Ihrer Rechtsschutzversicherung vereinbarten Selbstbeteiligung) beglichen werden.


IHR PREISVORSCHLAG

Gern können Sie mir auch Ihren

Preisvorschlag zur Prüfung unterbreiten! 

 

Sie haben die Möglichkeit, einen eigenen unverbindlichen Preisvorschlag für folgende Dienstleistungen vor Auftragserteilung zu machen:


         - Beratung

         - außergerichtliche Vertretung        


Ihr Preisvorschlag wird dann unter Berücksichtigung meiner Ausführungen unter "Preisgestaltung" geprüft.   


Sollte der Preis nicht akzeptiert werden können, werden Sie hierüber durch mich per Email informiert und von mir ein angemessner  Gegenvorschlag unterbreitet.

 

Erst, wenn eine Einigung über den Preis für die begehrte Dienstleistung zustande gekommen ist, kommt ein Auftragsverhältnis über die begehrte Dienstleistung zustande.







Schauen Sie sich auch potentielle Möglichkeiten

der Kostenfinanzierung an!



 
 
 
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