GEDANKEN ZUM THEMA ZWANGSABGABE IM ONLINE-HANDEL


   Eine Zwangsabgabe im Online-Handel würde die Falschen treffen, nämlich

  • in erster Linie die Kunden, die zum großen Teil gerade mit der Unterstützung des Staates während der CORONA-PANDEMIE zu überleben versuchen, und

  • diejenigen, die zunächst einmal über ein örtliches Geschäft Handel betreiben und lediglich mittels aufgrund CORONA erforderlichen Online-Betriebes versuchen, die Ausfälle im örtlichen Geschäft zu kompensieren.


Wollt Ihr hier wirklich denjenigen diese einzige Möglichkeit zum wirtschaftlichen Überleben erschweren?



Die Geschäfte, die hier über den Online-Handel Konkurrenz haben, haben immer die Möglichkeit Ihre Produkte ebenfalls online anzubieten. Und davon haben auch bereits einige Gebrauch gemacht.



Durch eine Zwangsabgabe auf dem Online-Handel bei geschlossenen örtlichen Geschäften wird ein Abwandern in den Online-Handel nicht vermieden.



Hier hilft nur, dass die örtlichen Geschäfte, sobald diese wieder öffnen, wieder auf sich aufmerksam machen und sich attraktiv darstellen und vor allem darauf hinweisen, dass nur diese in der Regel eine Sofortversorgung gewährleisten.



Außerdem sind tatsächlich in den Geschäften auch preislich besonders günstige Angebote vorhanden, die online eben nicht bestellt werden können.



Zudem versorgen die Geschäfte vor allem auch diejenigen, die auch heute noch über keinen Internetanschluss verfügen, z. B. die Älteren (mit Ausnahmen), die eben damit auch nicht zurecht kommen, und die Obdachlosen, denen die wirtschaftlichen Mittel dazu fehlen. Zudem versorgen diese Geschäfte auch Menschen, die sich eben mal kurz spontan unterwegs etwas gönnen wollen.



Daneben können diese zu Ihrer wirtschaftlichen Stärkung auch immer noch zusätzlich online ihre Produkte zur Bestellung anbieten.



Dies wird zum Beispiel bereits von Baumärkten und Supermärkten so gehandhabt, sogar mit der Möglichkeit der Vor-Ort-Abholung beim Markt trotz Online-Bestellung.



Zudem stellt diese Zwangsabgabe einen fragwürdigen Eingriff in die grundgesetzlich verankerte Vertragsfreiheit dar.



Es ist nämlich tatsächlich nichts anderes als ein Abstrafen des Online-Handels und letztlich auch derer Kunden, also eine Umgehung des Verbots in die Vertragsfreiheit einzugreifen. Schließlich ist der Vertragsschluss im Online-Handel nicht ethisch verwerflich, so dass es auch keine Grundlage gibt, hier von Staatsseite lenkend einzugreifen.



Anders sieht dies meines Erachtens bei den Kartellen bzw. Firmen mit marktbeherrschender Stellung aus.



Und obwohl zum Beispiel AMAZON gemäß den Medien im gesamten Online-Handel wohl bereits 50 % des Weltmarktes bedienen soll und ein Bundesland der USA seinerzeit hier eine Strafabgabe sogar ganz kurz gesetzlich geregelt hatten, bis diese von den Mitarbeitern von AMAZON mittels Streiks wieder gekippt wurden, scheint dies nicht das Kartellamt auf den Plan zu rufen.



Bei derartig großen Online-Betreibern mit einem derart hohen Marktanteil besteht die Gefahr des Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung.



Denn was zunächst zur Kundenwerbung mit günstigen Preisen anfing, kann ganz schnell aufgrund marktbeherrschender Stellung zu Höchstpreisen führen, da jemand der den Markt beherrscht und die Konkurrenz bereits wirtschaftlich vernichtet hat, auch jederzeit den Marktpreis bestimmen kann und über eine solche Position über den Marktpreis hinaus sogar Politik machen kann.  Allein die Tatsache, dass AMAZON mit Hilfe seiner Mitarbeiter ein ihm nachteiliges Gesetz, dem er sogar zugestimmt hatte, nur kurz danach wieder außer Kraft setzen konnte, sollte zum Nachdenken anregen.



Durch eine Zwangsabgabe würde AMAZON hier kaum getroffen werden, sondern eher wieder die "Kleinen", die hier im Online-Handel zu überleben suchen.



Man würde hier also auch noch den Ausbau der marktbeherrschenden Stellung von AMAZON, der ja auch noch aufgrund seiner marktbeherrschenden Stellung als besonders kreditwürdig angesehen wird, und daher auch jede Zwangsabgabe hier anders als die kleinen Online-Betreiber wegstecken kann, nach Kräften unterstützen, weil die kleinen Online-Betreiber leider nicht dieselbe Kreditwürdigkeit aufweisen und eine Zwangsabgabe nicht so ohne weiteres wegstecken können.



Sollte das wirklich das Ziel sein, das hier anzustreben ist?



Ich meine, wohl eher nicht.



Sinnvoll wäre zu verhindern, dass jemand eine derartig marktbeherrschende Stellung inne hat und damit sogar die Politik beeinflussen kann.



So viel zu den Gedanken von



Rechtsanwältin Helga Dubberstein


 
 
 
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