Sollten Sie lediglich eine Rechtsberatung per Email benötigen, biete ich Ihnen an, gegen eine Vorschuss-Zahlung eines zuvor zu vereinbarenden Beratungshonorars, bei dem Sie zunächst einen Vorschlag unterbreiten, welchen Betrag Sie bereit sind, für die Beratung zu entrichten, einen Beratungsvertrag über Ihr Rechtsproblem zu schließen.
Ich prüfe dann anhand des Streitwerts und auch der voraussicht-lichen Bearbeitungszeit und Kompliziertheit des Falles sowie des Haftungsrisikos die Angemessenheit Ihres Preisvorschlages.
Für eine korrekte Beratung für den konkreten Einzelfall ist es dann unerlässlich, dass Sie hier mir den Sachverhalt vollständig und korrekt mitteilen und mir evtl. Dokumente per Email zukommen lassen.
Die Bearbeitungszeit hängt von dem Umfang und der Kompliziertheit des Vorgangs ab.
Die Vorschuss-Zahlung ist erst nach Übersendung einer entsprechenden Beratungs-Vorschuss-Rechnung an Sie nach einer Einigung über den Beratungspreis an mich zu überweisen.
Erst nach Eingang des Rechnungsbetrages auf mein Konto erfolgt die Beratung durch mich per Email.
Bitte, drucken Sie sich vor Erteilung des Beratungsauftrages meine Impressum-Seite aus, die meine wesentlichen Daten enthält.
Die Beratungskosten werden auf die Kosten einer außergerichtlichen Vertretung durch mich angerechnet, wenn die Beauftragung zur außergerichtlichen Vertretung innerhalb eines Jahres nach Beendigung der Beratungstätigkeit erfolgt.
Bitte, bedenken Sie, dass für den Fall, dass mein Kanzleisitz sich nicht am Gerichtsort befindet, im Falle einer Klage Mehrkosten entstehen können, die selbst im Falle Ihres Obsiegens vom Gegner nicht zu tragen sind.
Es kommt dabei darauf an, wie weit Ihr Wohnsitz vom Gerichtsort entfernt ist und ob mein Kanzleisitz sich an Ihrem Wohnsitz befindet.
Bei der Beurteilung, welche Kosten der Gegner im Falle Ihres Obsiegens zu tragen hat, kommt es immer darauf an, welche Kosten zur Rechtsvertretung als erforderlich anzusehen sind.