Lassen Sie es uns gemeinsam angehen!
Denn es ist ...
Aus gegebenem Anlass:
§ 36 Abs. 3 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG)
"(3) Im Falle eines Wechsels des Grundversorgers infolge einer
Feststellung nach Absatz 2 gelten die von Haushaltskunden mit dem
bisherigen Grundversorger auf der Grundlage des Absatzes 1 geschlossenen
Energielieferverträge zu den im Zeitpunkt des Wechsels geltenden
Bedingungen und Preisen fort."
Wechselt also der Grundversorger in Ihrem Gebiet ändert sich dadurch grundsätzlich nichts an Ihren bisherigen Vertragspartner und den bestehenden Vereinbarungen zum Zeitpunkt des Wechsels des Grundversorgers Ihres Gebiets. Ihnen bleibt der bisherige Vertragspartner also erhalten und ebenso die bis zum Wechsel bestandenen Bedingungen und Preise.
Rechtsanwältn
Helga Dubberstein
Tullaweg 10
D-12277 Berlin
Mobil: +49 (0) 151 68 45 38 92
Fax: +49 (0) 30 377 19 276
E-Mail: hd17.1258@yahoo.de
Die an dieser Stelle vorgesehenen Inhalte können aufgrund Ihrer aktuellen Cookie-Einstellungen nicht angezeigt werden.
Diese Webseite bietet möglicherweise Inhalte oder Funktionalitäten an, die von Drittanbietern eigenverantwortlich zur Verfügung gestellt werden. Diese Drittanbieter können eigene Cookies setzen, z.B. um die Nutzeraktivität zu verfolgen oder ihre Angebote zu personalisieren und zu optimieren.
Diese Webseite verwendet Cookies, um Besuchern ein optimales Nutzererlebnis zu bieten. Bestimmte Inhalte von Drittanbietern werden nur angezeigt, wenn die entsprechende Option aktiviert ist. Die Datenverarbeitung kann dann auch in einem Drittland erfolgen. Weitere Informationen hierzu in der Datenschutzerklärung.